Dauergrabpflege
Neben der Grabpflege die sich vertraglich meist auf ein Jahr bezieht,bieten wir Ihnen auch eine Dauergrabpflege über die Friedhofsgenossenschaft (Treuhandvertrag) an.
Diese kann dann über Minimum 5 bis 30 Jahre oder länger abgeschlossen werden.
Preiserhöhungen braucht Sie dann nicht mehr zu interessieren.
Der Inflationsausgleich wird von der Genossenschaft der Friedhofsgärtner in Zusammenarbeit mit deren Anlageberatern und Bankensparten spezifisch ermittelt und zu jedem 1.April eines Jahres angepasst. Die Anpassung erfolgt unter dem Begriff Inflationsausgleich nach einem Zins- und Zinseszinsmodell und eine Laufzeitformel unter Mitberechnung eventueller Zinserträge und wird bei der jährlichen Pflegeleistung mit aufgeführt.
Vorteile eines Dauergrabpflege-Vertrags:
– Der beim Abschluss errechnete Betrag gilt für die gesamte Laufzeit
– Jährliche Kontrolle durch Prüfer der FG
– Beseitigung von Einsenk-schäden
– Beseitigung von Wild und- Sturmschäden
– Entlastung der Hinterbliebenen
– Leistungen nach Ihren Wünschen